Griebling Webdesign, Drucksachen, Prospekte, Visitenkarten, Briefpapier, Folienschriften und Design für Logos und Anzeigen in Kroppach bei Hachenburg im Westerwald

Griebling Web & Design

Bürobedarf aus einer Hand:

Webdesign, wir erstellen Ihre individuelle Homepage

Webhosting und Bereitstellung einer Domain inklusive

Prospekte, Broschüren, Flyer und Kataloge

Visitenkarten mit Drucklack lackiert

Büropapiere als Briefbogen und Kuverts, Endlosdruck und Endlosdruckpapiere,

Folienschriften und Design / Layout


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Griebling-Webdesign,
Gudrun Griebling, Am Sportplatz 5, 57612 Kroppach

1. Anwendungsbereich
Die Firma Gudrun Griebling, nachstehend Auftragnehmer genannt, erbringt Leistungen zur Erstellung von Webseiten und Webdesign sowie zur Verwaltung von Domains und der Serverkapazitäten und der Bereitstellung von Drucksachen und anderer Werbeträger.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Auftraggebern abgeschlossenen Aufträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggebern werden nicht Vertragsbestandteil.
Abbildungen und Angaben in Internetpräsentationen und Werbematerial des Auftragnehmers sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Pflichten des Auftraggebers
Zur Durchführung des Auftrages für die Webseitengestaltung stellt der Auftraggeber schnellstmöglich das erforderliche Material in schriftlicher und bildlicher Form zur Verfügung, es sei denn, dass der Auftraggeber diese Leistungen vom Auftragnehmer ausführen lassen möchte.
Für die Beschaffung und Herstellung des Basismaterials ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt sicher, daß die für ihn verwendeten Logos, Fotos und Texte nicht gegen Urheberrechte Dritter verstoßen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der erstellten Webseite oder des Webdesign resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind.

3.Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich aufgrund der mit den Auftraggebern gesondert abgeschlossenen Aufträge eine Webseite (Internetpräsenz) zu erstellen oder zur Lieferung von Drucksachen oder anderer Werbeträger
Des weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer zur:
- Bereitstellung einer Internetadresse (Domain) und Registrierung bei Denic.de (Wunschleistung).
- Bereitstellung der für die Homepage erforderlichen Serverkapazität im Internet.
- Anmeldung der Seiten bei GOOGLE.de.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Homepage innerhalb einer angemessenen Frist im Internet aufzuschalten, wenn seitens des Auftraggebers keine Verzögerung vorliegt.

4. Geltungsdauer und Abnahme
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Auftrages zur Abnahme der Internetpräsenz.
Die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich abgestimmte Gestaltung der Webseiten obliegt einer Einverständniserklärung in mündlicher oder schriftlicher Form.
Wenn die Internetpräsenz vom Auftragnehmer auf dessen eigene Serverkapazität ins Internet aufgespielt wird, ist die Kündigung der Homepage und der Internetadresse 12 Monate nach Bereitstellung möglich.
Die Kündigung muss in diesem Fall mindestens drei Monaten vor Vertragsende in schriftlicher Form erfolgen.

5. Änderungen
Nachträgliche Änderungen, die nach dem Aufspielen der Homepage vom Auftraggeber gewünscht werden, werden dem Auftragnehmer vergütet.
Die Höhe der Vergütung wird vor Beginn der Arbeiten zwischen beiden Parteien einvernehmlich festgesetzt.

6. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die erstellte Webseite und das Webdesign zu nutzen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst dann wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.
An geeigneten Stellen der Webseite können Hinweise auf die Gestaltung und Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen werden.
Auf der Seite Impressum wird der Auftragnehmer mit vollständiger Adresse genannt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise zu verändern oder zu entfernen.
Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
Die Übertragung des Nutzungsrechts durch den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

7. Gewährleistung
Der Auftraggeber wird die Auftragnehmer bei der Mangelfeststellung und –beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
Der Auftragnehmer leistet gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerliches Gesetzbuches für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung der Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass diese mängelfrei sind.
Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Erstellungsleistungen liefern.
Von einem Fehlschlagen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der Auftragnehmer hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, z.B. wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich dem Auftragnehmer gemeldet werden.
Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistungen vertraglich geschuldete Vergütung nicht oder nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
Sofern der vom Auftraggeber beschriebene Mangel nach der entsprechenden Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers zuzuordnen ist, kann der Auftraggeber mit den für die Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen von dem Auftragnehmer, zu den vertraglich vereinbarten Vergütungssätzen für Mehraufwendungen, belastet werden.

8.Haftung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den vorliegenden Bestimmungen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).
Der Auftragnehmer haftet nicht in den Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von dem Auftragnehmer erbrachten Erstellungsleistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die vorstehenden Reglungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

9.Schlussbestimmungen
Für die Lieferung von Drucksachen oder anderer Werbeträger und dem Design von Logos oder Anzeigen gelten die AGB’s für Lieferung von Waren, die als Vorlage im Internet ersichtlich sind.
Der Auftragnehmer darf Auftraggebern auf Ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenz-Auftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf die Erstellungsleistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes oder vertraglich vereinbartes Interesse geltend machen.
Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden.
Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können per E-Mail erfolgen.
Im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung der gesondert geschlossenen Verträge entstehen, Westerburg oder Koblenz als Gerichtstand vereinbart.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Auftraggeber befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

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